Sollte es sich bei Ihrer Webseite um eine Firmenwebseite (auch Blog oder Online-Shop) handeln, ist ein Impressum Pflicht. Dabei besteht die Kennzeichnungspflicht nur, wenn Sie Ihre Webseite geschäftsmäßig betreiben.
Wenn Sie eine Webseite zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken im Netz haben, benötigen Sie kein Impressum. Dabei darf die Webseite keine Auswirkungen auf den Markt haben.
Sollten Sie sich unsicher darüber sein, ob Sie ein Impressum benötigen oder nicht, gehen Sie auf Nummer sicher und stellen eines bereit.
Wenn Sie kein oder ein fehlerhaftes Impressum haben, handeln Sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belangt werden. Zudem gehen Sie das Risiko einer Abmahnung ein, was sehr teuer werden kann.
Im Telemediengesetz (TMG), v.a. §5, wird die Anbieter-kennzeichnungspflicht, also die Impressumspflicht, geregelt.
Welche Angaben Ihr Impressum unbedingt enthalten sollte
Je nachdem ob es sich beim Anbieter der Webseite um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, müssen Sie verschiedene Angaben in Ihrem Impressum machen:
- Für natürliche Personen sind folgende Angaben Pflicht: Familienname, Vorname, vollständige (ladungsfähige) Postanschrift, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
- Folgende Angaben sind für juristische Personen Pflicht: Firmenname, Vertretungsberechtigter, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
- Wenn Ihr Dienst in den Rahmen einer Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung bedarf fällt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls angeben.
- Wenn Sie in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen Sie das Register, sowie die Registernummer ebenfalls angeben.
- Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, müssen Sie Kammer, der der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung, sowie den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist zusätzlich mit angeben. Zudem die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und den Zugangs zu den berufsrechtlichen Regelungen.
- Wenn Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer haben, muss diese ebenfalls angegeben werden.
- Wenn es sich bei Ihnen um eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA oder GmbH) handelt, die sich in der Abwicklung oder befindet, müssen Sie dies angeben.
Das Impressum muss leicht als solches erkennbar sein und die Besucher Ihrer Webseite sollten von überall her darauf Zugriff haben.
Wenn Sie einen Online-Shop betreiben
Wenn Sie einen Shop betreiben, müssen zusätzlich zum Impressum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Ihrer Webseite verfügbar sein. Die AGB/Vertragsbedingungen müssen von der Startseite aus und während des Bestellvorgangs erreichbar sein. Zudem müssen sich diese Seiten speichern und ausdrucken lassen. Desweiteren muss Ihr Online-Shop eindeutige Preisauszeichnungen beinhalten. Dabei müssen Sie die Preisangabenverordnung beachten, die vorschreibt, dass die Preise Endpreise sein müssen, also die Umsatzsteuer und sonstige Bestandteile bereits enthalten müssen. Die Höhe der Liefer- und Versandkosten muss ebenfalls angegeben werden.
Für Ihren Online-Shop gilt das Fernabsatzgesetz. Ihre Kunden haben ein Rückgabe- und Widerrufsrecht. Dabei haben Ihre Endkunden das Recht, die bei Ihnen gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, zurückzugeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht zu informieren.
Mehr Informationen zum Thema Impressum finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz
http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Leitfaden_zur_Impressumspflicht_1hk.html.
Dort können Sie ein Merkblatt zum Impressum als PDF herunterladen:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf.
[…] kann schnell zu Abmahnungen kommen: wenn Sie z.B. einen Fehler in Ihrem Impressum haben; keine Datenschutzerkärung haben, wenn Sie Daten (z.B. Namen und Adressen) der Besucher […]
[…] Sie, dass die Impressumspflicht auch für Newsletter gilt. Das Impressum muss nicht direkt im Newsletter selbst enthalten sein. Sie können auch einen Link zum […]
[…] Sie, dass die Impressumspflicht auch für Newsletter gilt. Das Impressum muss nicht direkt im Newsletter selbst enthalten sein. Sie können auch einen Link zum […]