Archiv für die Kategorie ‘Webseite’

Was macht eine professionelle Webseite aus?

30. Juni 2011

Wenn Sie eine Webseite sehen, können Sie beurteilen, ob sie professionell gestaltet wurde? Folgen Sie einfach den folgenden Punkten und finden Sie heraus, ob die Webseite, die sie vor sich haben professionell gemacht ist.

  • Farbwahl: Bei einer professionellen Webseite stimmt die Farbwahl. Es wurde eine harmonische Farbpalette gewählt, die natürlich auch zum Thema der Webseite passt.
  • Aufbau: Die Webseite ist gut gegliedert und sehr übersichtlich. Sie verfügt über eine einfach Navigation, nach der nicht lange gesucht werden muss und die sich selbst erklärt.
  • Design: Es werden dezente Grafiken verwendet. Die Webseite enthält keine Animationen.
  • Typografie: Es werden nur drei bis vier unterschiedliche Schriftgrößen verwendet. Die verwendeten Schriften sind lesbar und haben die richtige Größe.
  • Ladezeit: Die Webseite hat eine geringe Ladezeit. Auch Fotogallerien werden schnell geladen.
  • Browserkompatibilität: Ganz egal, ob Sie die Webseite mit dem Internet Explorer oder Mozilla Firefox mit Mac oder PC öffnen, sie schaut immer gleich aus.
  • Dead links: Die Webseite hat keine toten Links. Alle Links stimmen und haben ein Ziel.
  • Texte: Die Texte sind prägnant und sinnvoll. Sie brauchen nicht stundenlang nach unten zu scrollen, um Texte komplett zu lesen.
  • Usability/Benutzerfreundlichkeit: Die Webseite ist einfach und intuitiv. Der Nutzer muss sich keine Gedanken machen, wie die Navigation funktioniert. Die Webseite hat gute Kontraste und lesbare Inhalte.
  • Barrierefreiheit: Die Schrift ist skalierbar, die Farben sind kontrastreich. Auf JavaScript und Flash wird komplett verzichtet, da dies nicht von Screenreadern erfasst werden kann.

Typografie und Webdesign – Lesbarkeit am Bildschirm

6. April 2011

Überaus wichtig für die Lesbarkeit eines Textes sind Schriftgröße, Zeilenlänge und Zeilenabstand.  Texte am Bildschirm sollten außerdem nicht zu lang sein, da sie meist nur überflogen und nicht komplett gelesen werden.

Schriften, die vom „normalen“ Schriftbild abweichen, wie z.B. kursive, schmalfette und halbfette Schriften erschweren die Lesbarkeit von Texten. Dadurch wird der Inhalt eines Textes langsamer aufgenommen.

Bei Texten am Bildschirm sollten Sie zwischen längeren (informativen) Texten und Überschriften unterscheiden.

Da Überschriften kürzer sind und damit schneller aufgenommen werden, können Sie hier (schwer lesbare) Schmuckschriften verwenden. Bei längeren Texten sollten Sie auf Schmuckschriften auf jeden Fall verzichten.

Beachten Sie bei der Gestaltung am Bildschirm unbedingt folgende Punkte:

  • Die Schriftgröße am Monitor sollte nicht unter 12 pt liegen.
  • Typografie am Bildschirm sollte kräftiger gestaltet sein, als Typografie für Printmedien. Die meisten unter Windows vorhandenen Schriften sind ohnehin bereits für die Verwendung am Bildschirm optimiert.
  • Verwenden Sie bei geringer Schriftgröße am Bildschirm keine Schrift mit Serifen. Diese Schriften werden schnell unlesbar.
  • Zeilen sollten nicht länger als 40 bis 60 Buchstaben sein.
  • Um die Lesbarkeit zu erhöhen, sollten Sie einen Schrifttyp mit einzelnen Buchstaben wählen, die nicht verwechselt werden können.
  • Verwenden Sie linksbündigen Flattersatz, der ist am leichtesten lesbar. Wählen Sie keinesfalls Blocksatz.
  • Da Kursivschrift am Bildschirm schlecht erkennbar ist, sollten Sie diese nach Möglichkeit sehr sparsam einsetzen.
  • Text, der ausschließlich mit Versalien (Großbuchstaben) geschrieben wird, ist um ein Vielfaches schlechter lesbar als Text aus Groß- und Kleinbuchstaben.
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit weißen Text auf schwarzem Hintergrund, da dieser sehr schlecht lesbar ist.
  • Achten Sie bei der Schriftfarbe darauf, dass sie sich gut von der Hintergrundfarbe abhebt und der Text damit gut lesbar ist.

Internet – Effektiver suchen im Internet mit Google II

20. Januar 2011

Meist haben Sie nicht viel Zeit, wenn Sie im Internet nach etwas suchen. Suchen Sie effektiver. Die folgenden Tricks helfen Ihnen, bei Ihrer Internetrecherche schneller auf die gesuchten Ergebnisse zu kommen.

  • Bildersuche: Wenn Sie nur nach Fotos suchen wollen, gehen Sie zur Google-Bildersuche images.google.de oder klicken auf der Google-Seite oben auf ‚Bilder’.
  • Suchen auf verschiedenen Google-Seiten: Google ist nicht gleich Google. Je nach dem, ob Sie auf der amerikanischen, der deutschen oder der französischen Google-Seite suchen, werden (teilweise) andere Ergebnisse gezeigt. Wenn Sie auf der Suche nach amerikanischen Nachrichten sind, macht es Sinn, direkt auf www.google.com zu suchen.
  • Beachten Sie dabei, dass Sie (wenn Sie von einem Computer in Deutschland aus arbeiten) von www.google.com automatisch auf www.google.de umgeleitet werden. Wenn Sie auf www.google.de gehen und auf den Link ‚Google.com in English’ klicken, landen Sie auf der amerikanischen Google-Seite.
  • Mehr Suchergebnisse anzeigen: Google zeigt Ihnen nur zehn Suchergebnisse pro Seite an. Um bei den Ergebnissen nicht unnötig durch zahlreiche Seiten von Ergebnissen klicken zu müssen, sollten Sie die Einstellungen von Google ändern. Dazu klicken Sie auf ‚Einstellungen’ neben dem Suchfeld. Auf der folgenden Seite wählen Sie bei ‚Anzahl der Ergebnisse’ die von Ihnen gewünschte Anzahl an Suchergebnissen. Klicken Sie auf ‚Einstellungen speichern’ und sparen Sie sich in Zukunft das mühsame klicken durch zahlreiche Seiten von Ergebnissen.
  • Durchsuchen von Blogs: Für das Durchsuchen von Blogs hat Google eine eigene Suchmaschine entwickelt. Gehen Sie dazu auf blog-search.google.de und geben Sie Ihren Suchbegriff ein.

Eintrag bei Google Maps

3. Mai 2010

Auf http://www.maps.google.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Firma bzw. Ihren Verein auf der interaktiven Karte einzutragen. Dies ist mit keinen Kosten verbunden und geht ganz einfach:

  1. Gehen Sie auf Google Branchencenter
  2. Melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto an. Wenn Sie noch nicht über ein Google-Konto verfügen, klicken Sie auf “Jetzt anmelden”. Machen Sie dann alle gewünschten Angaben und melden sich dann an.
  3. Klicken Sie dann rechts oben auf “Neues Unternehmen hinzufügen”.
  4. Im Formular machen Sie dann alle gewünschten Angaben zu Ihrer Firma/Ihrem Verein. Nachdem Sie Ihre Adresse eingetragen haben, wird Sie auf der Karte angezeigt.
    Sie können bis zu fünf verschiedene Kategorien auswählen. Die erste sollte eine Kategorie sein, die Google Ihnen vorschlägt. Klicken Sie dann auf “Weiter”.
  5. Machen Sie hier Angaben zu Ihrem Einzugsgebiet und Standort, sowie Öffnungszeiten und Zahlungsoptionen. Sie können auch das Logo Ihrer Firma/Ihres Vereins oder ein Foto Ihres Firmengebäudes/Vereinsheims hochladen.
    Ganz unten haben Sie die Möglichkeit, weitere Details hinzuzufügen (z.B. Angaben über Parkplätze).
  6. Überprüfen Sie auf der interaktiven Karte nochmals, ob die Adresse korrekt ist und der Marker an der richtigen Stelle sitzt. Falls der Marker falsch positioniert ist, verschieben Sie Ihn an die richtige Stelle. Klicken Sie dann auf “Einreichen”.
  7. Hier können Sie nun auswählen, wie Sie Ihren Eintrag bestätigen wollen. Sie können sich unter der Telefonnummer, die Sie zuvor angegeben haben anrufen lassen oder Sie warten auf eine Postkarte von Google. Wenn Sie nun auf “Fertig stellen” klicken, bekommen Sie eine PIN mitgeteilt.
  8. Diese PIN müssen Sie im folgenden Fenster eingeben, damit ihr Eintrag freigeschaltet wird.
  9. In der Übersicht können Sie weitere Einträge hochladen.
  10. Überprüfen Sie einige Wochen später auf Google Maps, ob Ihr Eintrag richtig erscheint.

Test der firmeneigenen Produkte als virale Marketingkampagne

12. April 2010

Die Firma Blendtec aus West Orem in Utah (USA),  die Mixer, Rührgeräte, Küchenmaschinen und Mühlen für den kommerziellen, sowie den privaten Gebrauch herstellt und vertreibt,  ist sehr erfolgreich mit ihrer viralen Marketingkampagne “Will it blend?”.

Die Firma betreibt eigene Webseiten (www.blendtec.com, totalblender.com), ist aktiv auf Twitter (twitter.com/blendtec) und Facebook (www.facebook.com/BlendTec), hat eigene YouTube-Kanäle (www.youtube.com/user/Blendtec, www.youtube.com/user/InsideBlendtec) und betreibt einen Video-Blog (www.blendtec.com/willitblend). Die Firma stellt für Kunden und Interessierte auch Rezepte und “Healthy Eating”-Tipps über die eigene Webseite, sowie Facebook online.

Auf dem firmeneigenen Video-Blog mit dem Namen “Will it blend?” (zu deutsch: Lässt es sich mixen?) wird getestet, welche Produkte sich in den firmeneigenen Mixern zerkleinern lassen. Tom Dickson, der Gründer von Blendtec, schmeisst dabei in jedem Video ein oder mehrere Produkte in den Mixer. Bücher,  Softairwaffen, Laserpointer, Kameras, Camcorder, Gemälde,  Autoteile, Leuchtstäbe, Ski aber auch Obst, Gemüse und sonstige Lebensmittel. Die Blendtec-Geräte zerkleinern dabei scheinbar alles, bis nur noch Staub übrig bleibt. Dickson zerkleinerte schon iPhones  – das YouTube-Video der Zerkleinerung des iPhone wurde bislang über 8 Millionen mal aufgerufen, immerhin fast 4,5 Millionen Besucher schauten sich die Zerkleinerung des iPhone3G an. Besonders erfolgreich ist das neueste Video der Firma, das die Zerkleinerung des neuen Apple iPad zeigt. Das Video wurde erst am 5. April online gestellt, hat aber jetzt schon fast 3 Millionen Aufrufe zu verzeichnen.

Alle “Will it Blend?”-Videos der Firma sind dabei nach dem selben Schema aufgebaut und enthalten den Firmennamen, was den Wiedererkennungswert erhöht. Die “Will it blend?”-Kampagne läuft sehr erfolgreich seit 2006. Die Firma konnte seit Beginn der Kampagne einen deutlichen Umsatzzuwachs verzeichnen. Mittlerweile gibt es für die Kampagne sogar eine  eigene Seite auf Wikipedia (en.wikipedia.org/wiki/Will_It_Blend).

Abmahnungen

16. Februar 2010

Als kleines Unternehmen, Freiberufler oder Verein müssen Sie besonders vorsichtig sein, was die Inhalte Ihrer Webseite anbelangt. Sie sollten genau wissen, was Sie in welcher Form auf Ihre Webseite stellen dürfen.

Es kann schnell zu Abmahnungen kommen: wenn Sie z.B. einen Fehler in Ihrem Impressum haben; keine Datenschutzerkärung haben, wenn Sie Daten (z.B. Namen und Adressen) der Besucher Ihrer Webseite speichern;  wenn Sie gegen das Urheberrecht verstoßen, indem Sie fremdes Eigentum (z.B. Fotos, Musik, Texte, …) auf Ihrer Webseite verwenden;  wenn Sie Waren verkaufen (z.B. auf Ebay) und das Widerrufs- und Rückgaberecht vergessen; wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlerhaft sind. Natürlich gibt es noch zahlreiche Gründe mehr für Abmahnungen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, aus welchem Grund auch immer, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt. Seien Sie vorsichtig, wenn es darum geht, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und holen Sie sich Hilfe von einem Anwalt, der sich mit Internetrecht auskennt.

Mittlerweile werden Abmahnungen nicht nur per Post versandt, sondern auch per Email. Wie das LG Hamburg in einem Urteil am 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) entschied, ist eine Abmahnung per Email rechtens – auch, wenn der Empfänger diese nie bekommen hat, da sie z.B. herausgefiltert wurde.


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