Archiv für die Kategorie ‘Homepage’

Gestaltung Ihrer Webseite am besten mit Content Management System

9. März 2011

Haben Sie als Freiberufler, kleines Unternehmen  oder Verein bereits einen Internetauftritt? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit!

Je nach Branche wird Sie ein Großteil Ihrer Kunden bzw künftigen Mitglieder über das Internet ausfindig machen.

Wenn Sie sich entscheiden, eine Webseite gestalten zu lassen, dann müssen Sie sich auch entscheiden, was für eine Art der Webseite Sie haben wollen.

Es gibt verschiedene Webdesigner, die Webseiten mit verschiedenen Grundlagen gestalten. So gibt es z.B. Webseiten, die komplett mit Flash gemacht werden, andere Webdesigner arbeiten mit reinem HTML und wieder andere gestalten Webseiten mit einem benutzerfreundlichen Content Management System (CMS).

Flash-Webseiten

Flash eignet sich hauptsächlich für Webseiten, die viel Animation benötigen. Derzeit gibt es immer weniger Webseiten, die ausschließlich mit Flash aufgebaut sind. Einige Werbeagenturen und Filmfirmen stellen ihre Projekte mit Flash vor. Auf diesen Seiten finden sich die Nutzer meist nicht ein, um Informationen zu bekommen, sondern um sich die Zeit zu vertreiben.

Natürlich können Sie Flash-Spiele auf jeder Art von Webseite einbauen. Dazu muss nicht die gesamte Webseite aus Flash bestehen.

Ein Nachteil der Flash-Webseiten ist, dass sie meist einige Zeit brauchen, bis sie geladen sind. Das kann bei langsamer Internetverbindung (z.B. über Handy) etwas nerven.
Auch mit der Suchmaschinenfreundlichkeit haben Flash-Seiten so ihre Probleme. Alle Seiten der Webseite müssen über HTML-Hyperlinks erreichbar sein, ansonsten werden sie von Suchmaschinen nicht gefunden.
Auch für Nutzer können Flash-Webseiten schwierig sein, wenn sich z.B. Text nicht kopieren oder ausdrucken lässt.
Sollten Sie Ihre Webseite oft aktualisieren wollen, ist das natürlich mit Flash nicht gerade am einfachsten. Dann sollten Sie lieber auf einen Internetauftritt mit Content Management System zurückgreifen, um es sich selbst so einfach wie möglich zu machen.

Schöne Beispiele für Flash-Webseiten:
http://www.mono-1.com/monoface/main.html
,
http://waterlife.nfb.ca/
,

Reine HTML-Webseiten

Vor einigen Jahren waren Webseiten, die mit reinem HTML und sog. Framesets aufgebaut waren der absolute Renner.  Nehmen Sie Abstand davon. Diese Webseiten lassen nicht viel gestalterischen Spielraum zu und Suchmaschinen haben ihre Probleme damit. Zudem ist die Aktualisierung relativ aufwendig.

Content Management Systeme

Lassen Sie Ihren Internetauftritt mit einem Content Management System (CMS) gestalten. Mit einem CMS können Sie nach Erstellung der Seiten bzw. des Designs alles weitere selbst übernehmen. Für die Aktualisierung brauchen Sie keinen Webdesigner oder Administrator mehr! Die Aktualisierung ist unglaublich einfach und kann von jedem Computer mit Internetanschluss erledigt werden. Dabei wird ein Editor verwendet, der es erlaubt Texte (Listen, Tabellen, etc.) und Bilder in die einzelnen Seiten einzufügen, so wie es bei einer Textverarbeitung (z.B. Word, WordPerfect oder OpenOffice Write) üblich ist. Der Editor funktioniert unter den Betriebssystemen Microsoft Windows und Apple MacOS X und setzt die Verwendung eines Browsers voraus. Bei einem Content Management System können – ganz ohne HTML -Kenntnisse – Änderungen der Website nach kurzer Einweisung von jedem vorgenommen werden. Alle Inhalte können von Ihnen aktualisiert, positioniert, umsortiert sowie gelöscht werden. Die Menüführung der Website ist frei durch Sie bestimmbar, veränderbar bzw. sortierbar.

Die Seiten müssen nicht statisch sein. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, diverse Flash-Elemente, Videos oder ähnliches einzubauen.

Wir bei AGADUGU Marketing&Design arbeiten mit dem CMS Joomla! Dabei handelt es sich um ein sog. Open-Source Content Management System. Das hat für Sie den Vorteil, dass es grundsätzlich kostenlos erhältlich ist und daher nur noch auf Ihre Anforderungen angepasst werden muss. Ebenso können Sie sich sicher sein, dass Sie auch noch in einigen Jahren Webdesigner finden, die Ihnen Ihr System anpassen bzw. überarbeiten können. Zudem kann Ihre Website jederzeit ohne große Probleme erweitert werden (z.B. wenn Sie in einiger Zeit einen Webshop in Ihre Website integrieren wollen). Der Umfang der einzelnen Seiten ist lediglich durch den freien Speicherplatz Ihres Hostingpakets begrenzt.

Sollten Sie Interesse an einem Internetauftritt mit Content Management System haben, sprechen Sie uns an: cdoering@agadugu.de
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostengünstiges Angebot!

Eintrag bei Google Maps

3. Mai 2010

Auf http://www.maps.google.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Firma bzw. Ihren Verein auf der interaktiven Karte einzutragen. Dies ist mit keinen Kosten verbunden und geht ganz einfach:

  1. Gehen Sie auf Google Branchencenter
  2. Melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto an. Wenn Sie noch nicht über ein Google-Konto verfügen, klicken Sie auf “Jetzt anmelden”. Machen Sie dann alle gewünschten Angaben und melden sich dann an.
  3. Klicken Sie dann rechts oben auf “Neues Unternehmen hinzufügen”.
  4. Im Formular machen Sie dann alle gewünschten Angaben zu Ihrer Firma/Ihrem Verein. Nachdem Sie Ihre Adresse eingetragen haben, wird Sie auf der Karte angezeigt.
    Sie können bis zu fünf verschiedene Kategorien auswählen. Die erste sollte eine Kategorie sein, die Google Ihnen vorschlägt. Klicken Sie dann auf “Weiter”.
  5. Machen Sie hier Angaben zu Ihrem Einzugsgebiet und Standort, sowie Öffnungszeiten und Zahlungsoptionen. Sie können auch das Logo Ihrer Firma/Ihres Vereins oder ein Foto Ihres Firmengebäudes/Vereinsheims hochladen.
    Ganz unten haben Sie die Möglichkeit, weitere Details hinzuzufügen (z.B. Angaben über Parkplätze).
  6. Überprüfen Sie auf der interaktiven Karte nochmals, ob die Adresse korrekt ist und der Marker an der richtigen Stelle sitzt. Falls der Marker falsch positioniert ist, verschieben Sie Ihn an die richtige Stelle. Klicken Sie dann auf “Einreichen”.
  7. Hier können Sie nun auswählen, wie Sie Ihren Eintrag bestätigen wollen. Sie können sich unter der Telefonnummer, die Sie zuvor angegeben haben anrufen lassen oder Sie warten auf eine Postkarte von Google. Wenn Sie nun auf “Fertig stellen” klicken, bekommen Sie eine PIN mitgeteilt.
  8. Diese PIN müssen Sie im folgenden Fenster eingeben, damit ihr Eintrag freigeschaltet wird.
  9. In der Übersicht können Sie weitere Einträge hochladen.
  10. Überprüfen Sie einige Wochen später auf Google Maps, ob Ihr Eintrag richtig erscheint.

Test der firmeneigenen Produkte als virale Marketingkampagne

12. April 2010

Die Firma Blendtec aus West Orem in Utah (USA),  die Mixer, Rührgeräte, Küchenmaschinen und Mühlen für den kommerziellen, sowie den privaten Gebrauch herstellt und vertreibt,  ist sehr erfolgreich mit ihrer viralen Marketingkampagne “Will it blend?”.

Die Firma betreibt eigene Webseiten (www.blendtec.com, totalblender.com), ist aktiv auf Twitter (twitter.com/blendtec) und Facebook (www.facebook.com/BlendTec), hat eigene YouTube-Kanäle (www.youtube.com/user/Blendtec, www.youtube.com/user/InsideBlendtec) und betreibt einen Video-Blog (www.blendtec.com/willitblend). Die Firma stellt für Kunden und Interessierte auch Rezepte und “Healthy Eating”-Tipps über die eigene Webseite, sowie Facebook online.

Auf dem firmeneigenen Video-Blog mit dem Namen “Will it blend?” (zu deutsch: Lässt es sich mixen?) wird getestet, welche Produkte sich in den firmeneigenen Mixern zerkleinern lassen. Tom Dickson, der Gründer von Blendtec, schmeisst dabei in jedem Video ein oder mehrere Produkte in den Mixer. Bücher,  Softairwaffen, Laserpointer, Kameras, Camcorder, Gemälde,  Autoteile, Leuchtstäbe, Ski aber auch Obst, Gemüse und sonstige Lebensmittel. Die Blendtec-Geräte zerkleinern dabei scheinbar alles, bis nur noch Staub übrig bleibt. Dickson zerkleinerte schon iPhones  – das YouTube-Video der Zerkleinerung des iPhone wurde bislang über 8 Millionen mal aufgerufen, immerhin fast 4,5 Millionen Besucher schauten sich die Zerkleinerung des iPhone3G an. Besonders erfolgreich ist das neueste Video der Firma, das die Zerkleinerung des neuen Apple iPad zeigt. Das Video wurde erst am 5. April online gestellt, hat aber jetzt schon fast 3 Millionen Aufrufe zu verzeichnen.

Alle “Will it Blend?”-Videos der Firma sind dabei nach dem selben Schema aufgebaut und enthalten den Firmennamen, was den Wiedererkennungswert erhöht. Die “Will it blend?”-Kampagne läuft sehr erfolgreich seit 2006. Die Firma konnte seit Beginn der Kampagne einen deutlichen Umsatzzuwachs verzeichnen. Mittlerweile gibt es für die Kampagne sogar eine  eigene Seite auf Wikipedia (en.wikipedia.org/wiki/Will_It_Blend).

Das Impressum Ihrer Webseite

24. November 2009

Sollte es sich bei Ihrer Webseite um eine Firmenwebseite (auch Blog oder Online-Shop) handeln, ist ein Impressum Pflicht. Dabei besteht die Kennzeichnungspflicht nur, wenn Sie Ihre Webseite geschäftsmäßig betreiben.

Wenn Sie eine Webseite zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken im Netz haben, benötigen Sie kein Impressum. Dabei darf die Webseite keine Auswirkungen auf den Markt haben.
Sollten Sie sich unsicher darüber sein, ob Sie ein Impressum benötigen oder nicht, gehen Sie auf Nummer sicher und stellen eines bereit.
Wenn Sie kein oder ein fehlerhaftes Impressum haben, handeln Sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belangt werden. Zudem gehen Sie das Risiko einer Abmahnung ein, was sehr teuer werden kann.

Im Telemediengesetz (TMG), v.a. §5, wird die Anbieter-kennzeichnungspflicht, also die Impressumspflicht, geregelt.


Welche Angaben Ihr Impressum unbedingt enthalten sollte

Je nachdem ob es sich beim Anbieter der Webseite um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, müssen Sie verschiedene Angaben in Ihrem Impressum machen:

  • Für natürliche Personen sind folgende Angaben Pflicht: Familienname, Vorname, vollständige (ladungsfähige) Postanschrift, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
  • Folgende Angaben sind für juristische Personen Pflicht: Firmenname, Vertretungsberechtigter, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
  • Wenn Ihr Dienst in den Rahmen einer Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung bedarf fällt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls angeben.
  • Wenn Sie in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen Sie das Register, sowie die Registernummer ebenfalls angeben.
  • Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, müssen Sie Kammer, der der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung, sowie den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist zusätzlich mit angeben. Zudem die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und den Zugangs zu den berufsrechtlichen Regelungen.
  • Wenn Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer haben, muss diese ebenfalls angegeben werden.
  • Wenn es sich bei Ihnen um eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA oder GmbH) handelt, die sich in der Abwicklung oder befindet, müssen Sie dies angeben.

Das Impressum muss leicht als solches erkennbar sein und die Besucher Ihrer Webseite sollten von überall her darauf Zugriff haben.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben

Wenn Sie einen Shop betreiben, müssen zusätzlich zum Impressum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Ihrer Webseite verfügbar sein. Die AGB/Vertragsbedingungen müssen von der Startseite aus und während des Bestellvorgangs erreichbar sein. Zudem müssen sich diese Seiten speichern und ausdrucken lassen. Desweiteren muss Ihr Online-Shop eindeutige Preisauszeichnungen beinhalten. Dabei müssen Sie die Preisangabenverordnung beachten, die vorschreibt, dass die Preise Endpreise sein müssen, also die Umsatzsteuer und sonstige Bestandteile bereits enthalten müssen. Die Höhe der Liefer- und Versandkosten muss ebenfalls angegeben werden.

Für Ihren Online-Shop gilt das Fernabsatzgesetz. Ihre Kunden haben ein Rückgabe- und Widerrufsrecht. Dabei haben Ihre Endkunden das Recht, die bei Ihnen gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, zurückzugeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht zu informieren.

Mehr Informationen zum Thema Impressum finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz
http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Leitfaden_zur_Impressumspflicht_1hk.html.

Dort können Sie ein Merkblatt zum Impressum als PDF herunterladen:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf
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Buchtipp und Review – PC konkret: Homepage, Blog & Wiki von Stiftung Warentest

17. November 2009

Schieb, Jörg und Miller, Mirko: PC konkret – Homepage, Blog & Wiki, Stiftung Warentest: So präsentieren Sie sich im Internet, Berlin. ISBN 978-3-937880-59-4
12,90 €

Die Autoren stellen das Web 2.0 vor und erklären, was alles machbar ist. Dabei werden Communitys ebenso angesprochen, wie Blogs, Wikis, Homepage, Podcasts, sowie juristische Belange.

Fazit: Das sehr übersichtlich gestaltete Buch empfiehlt sich vor allem für die, die mit dem Web 2.0 bislang noch keine grossen Erfahrungen gemacht haben. Aber auch Leute, die bereits Ihre Erfahrungen gemacht haben, können hier noch dazu lernen.

Das Buch günstig kaufen: www.bookbutler.de


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