Archiv für die Kategorie ‘Urheberrecht’

Ihr Verein im Schaukasten oder Schaufenster

6. Mai 2010

Vereinsmarketing ist gar nicht so schwer, wie Sie vielleicht denken. Eine tolle, kostengünstige Methode um Menschen in Ihrem Wohnort zu erreichen und Vereinswerbung zu betreiben, ist Schaukasten- und Schaufensterwerbung.

Vielleicht gibt es in Ihrer Stadt/Ihrem Ort Schaukästen, die Vereinen günstig oder sogar kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sie können Ihren Schaukasten mit wenig Aufwand immer wieder neu gestalten.
Je nachdem um was für eine Art Schaukasten es sich handelt, können Sie Plakate anbringen oder sogar ganze Ausstellungsstücke.
Halten Sie Ihren Schaukasten sauber und aktuell! Niemand liest gerne alte, vergilbte Zeitungsausschnitte, vor denen tote Mücken liegen. Stellen Sie in regelmäßigen Abständen neue Infos in Ihrem Schaukasten aus – das zieht Besucher immer wieder an.
Achten Sie hier auch auf Urheberrechte. Wenn Sie Fotos ausstellen, sollten Sie die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung Ihres Bildes auch einverstanden sein.

Wenn Sie keinen Schaukasten zur Verfügung haben, fragen Sie bei Läden die über ein Schaufenster verfügen, ob Sie sich mit Ihrem Verein in einer Ecke des Schaufensters präsentieren dürfen. Gibt es vielleicht eine Firma vor Ort, die Sie vielleicht schon einmal unterstützt hat? Oder hat etwas eines der Vereinsmitglieder einen Laden in toller Lage mit einem Schaufenster?
Möglich wäre auch, dass Sie immer wieder einmal für ein paar Tage das gesamte Schaufenster gestalten und dann danach die Firma wieder die Gestaltung übernimmt.
Zögern Sie nicht, Firmen in Ihrem Ort einfach mal zu fragen.

Aus Ihrem Schaukasten-/Schaufenster-Auftritt sollte hervorgehen, was Ihr Verein eigentlich macht. Viele Leute kommen vielleicht zum ersten Mal vorbei und wussten bislang noch nichts von Ihrem Verein.
Am besten ist es, Sie mischen aktuelle Informationen mit einer allgemeinen Information über Ihren Verein.

Stellen Sie nicht zuviel Text aus. Arbeiten Sie lieber mit Fotos und Grafiken. Fotos sollten nicht zu klein sein, da sie durch die Scheibe sonst schlecht erkennbar sind. Drucken Sie Ihre Fotos auf A4-Fotopapier aus. Bevor die Fotos ausbleichen (das kann in der Sonne sehr schnell gehen – ein paar Tage machen da oft einen großen Unterschied) sollten Sie sie auswechseln!

Geben Sie die Adresse Ihrer Internetseite an. Wer sich die URL merkt, schaut sich die Webseite vielleicht daheim an.
Nennen Sie auch einen Ansprechpartner, z.B. den Vorsitzenden Ihres Vereins, damit die Leute wissen, von wem die Informationen kommen.

Sowohl Ihren Schaukasten, als auch Ihren Platz im Schaufenster können Sie passend zur Jahreszeit dekorieren. Übertreiben Sie es aber nicht mit Dekoration, das kann schnell kitschig und damit abschreckend wirken. Sie können Dekoration auch einsetzen, um Leute von der Ferne anzulocken – z.B. mit viel Farbe oder nicht alltäglichen Dingen.

Abmahnungen

16. Februar 2010

Als kleines Unternehmen, Freiberufler oder Verein müssen Sie besonders vorsichtig sein, was die Inhalte Ihrer Webseite anbelangt. Sie sollten genau wissen, was Sie in welcher Form auf Ihre Webseite stellen dürfen.

Es kann schnell zu Abmahnungen kommen: wenn Sie z.B. einen Fehler in Ihrem Impressum haben; keine Datenschutzerkärung haben, wenn Sie Daten (z.B. Namen und Adressen) der Besucher Ihrer Webseite speichern;  wenn Sie gegen das Urheberrecht verstoßen, indem Sie fremdes Eigentum (z.B. Fotos, Musik, Texte, …) auf Ihrer Webseite verwenden;  wenn Sie Waren verkaufen (z.B. auf Ebay) und das Widerrufs- und Rückgaberecht vergessen; wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlerhaft sind. Natürlich gibt es noch zahlreiche Gründe mehr für Abmahnungen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, aus welchem Grund auch immer, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt. Seien Sie vorsichtig, wenn es darum geht, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und holen Sie sich Hilfe von einem Anwalt, der sich mit Internetrecht auskennt.

Mittlerweile werden Abmahnungen nicht nur per Post versandt, sondern auch per Email. Wie das LG Hamburg in einem Urteil am 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) entschied, ist eine Abmahnung per Email rechtens – auch, wenn der Empfänger diese nie bekommen hat, da sie z.B. herausgefiltert wurde.

Kostengünstige Fotos für Ihre Werbemittel

29. Dezember 2009

Viele kleine Unternehmen und Vereine haben oftmals keine Mittel für Bildmaterial für Werbemittel, wie Flyer oder Webseiten. Fotos müssen jedoch nicht immer teuer sein.

Das Herunterladen von Fotos aus dem Internet, z.B. über Google Images wäre eine Möglichkeit, um kostenlos an Bildmaterial heranzukommen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass diese Fotos urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nicht auf Werbemitteln verwendet werden dürfen. Hinzu kommt, dass diese Fotos meistens für die Verwendung im Internet optimiert wurden und die Qualität daher meist nicht ausreicht, um sie professionell zu drucken.

Greifen Sie deshalb auf Fotoseiten zurück, die Ihnen Bildmaterial mit Nutzungslizenzen überlassen. Auf folgenden Seiten können Sie Bildmaterial kostengünstig Herunterladen: www.pixelio.de, www.freedigitalphotos.net, www.morguefile.com, www.imageafter.com, commons.wikimedia.org, www.photocase.com.

Bei der Verwendung fremder Bilder sollten Sie immer darauf achten, dass Sie eine Nutzungslizenz haben und die Fotos auch auf Printmaterial verwenden dürfen.


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