Archiv für die Kategorie ‘Presse’

Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilungen im Internet II – Kostenlose Online-Presseportale

19. Oktober 2010

In welche der angegebenen Presseportale Sie Ihre Pressemitteilungen einstellen bleibt Ihnen überlassen. Sie werden vermutlich keine Zeit haben, Ihre Pressemitteilungen immer in allen Diensten hochzuladen. Deshalb sollten Sie einige Presseportale, die Ihnen zusagen, heraussuchen. Falls Sie zusätzliche Dienste benötigen, sollten Sie das natürlich ebenfalls bei Ihrer Auswahl berücksichtigen.

Einige Portale bieten sogar zusätzliche Dienste (Suchmaschinenoptimierung Ihrer Meldung, Versand per E-Mail an Abonnenten, Übermittlung an RSS-Verzeichnisse, Veröffentlichung bei Twitter, …) kostenlos an. Ziehen Sie auch dies in Betracht.
Je mehr der Presseportale Ihre Mitteilung veröffentlichen, desto besser sind Sie in Zukunft verlinkt. Zudem werden Sie so immer besser über die Suchmaschinen gefunden.
Für die Benutzung einiger Portale ist eine kostenlose Registrierung notwendig. Für andere müssen Sie nichts tun, außer Ihre Pressemitteilung dort einzustellen.

Hier können Sie kostenfrei Ihre Pressemitteilungen einstellen (sortiert nach eingestellten Meldungen – angefangen mit dem Presseportal, auf dem sich die meisten Meldungen finden):

Bei diesen kostenlosen Diensten ist unklar, wieviele Meldungen bereits eingestellt sind:

Diese kostenlosen Portale werden im Ausland betrieben (was aber nicht heißt, dass Sie deswegen besser oder schlechter, als die anderen Portale sind):

Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilungen im Internet I – Kostenpflichtige Online-Presseportale

8. Oktober 2010

Bislang haben Sie  Ihre Pressemitteilungen wahrscheinlich über Ihren Presseverteiler verschickt. Dies geschah bislang meist über Post, Fax oder E-mail.  Durch das Internet bieten sich Ihnen neue Möglichkeiten, Ihre Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit zu bringen.

Viele Journalisten googeln inzwischen, wenn Sie recherchieren. Damit Sie über Google und andere Suchmaschinen gefunden werden, müssen Sie im Internet präsent sein.

Eine gute Möglichkeit im Internet gefunden zu werden, ist das Einstellen Ihrer Pressemitteilungen in Online-Presseportale. Dabei werden Ihre Pressemitteilungen tatsächlich öffentlich und erreichen sowohl die Medien, als auch andere Leute, wie z.B. Ihre potenziellen Kunden. Somit wird die Reichweite Ihrer Pressearbeit erhöht und Sie tauchen mit den Mitteilungen in diversen Suchmaschinen auf.

Im Internet finden Sie die klassischen Presseagenturen wie dpa und ddp. Aber auch reine Publikationsportale, deren Reichweite und Bedeutung sehr unterschiedlich ist und davon abhängt, wie lange es das Portal bereits gibt und wer die Zielgruppe ist. Zusätzlich zu den allgemeinen Presseportalen finden sich verschiedenste branchenspezifische Presseportale.
Einige Portale bieten Ihnen zusätzliche Dienste wie den E-Mail-Versand an Journalisten.

Die meisten Presseportale sind kostenpflichtig, es gibt aber auch kostenlose Dienste. Je nach dem, welche Leistungen zusätzlich zum Versand einer Pressemitteilung geboten werden variiert der Preis pro veröffentlichter Pressemitteilung zwischen 25 und 400 Euro.
Die meisten kostenlosen Dienste bieten zusätzliche, kostenpflichtige Optionen wie z.B. die Erstellung oder Überprüfung Ihrer Pressemitteilung.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten kostenpflichtigen Presseportale (die mit den meisten eingestellten Meldungen zuerst):

Richtig Geld sparen können Sie, wenn Sie Ihre Pressemitteilungen selbst bei den kostenfreien Presseportalen einstellen. Ein Artikel dazu folgt in Kürze.

Tägliche Neuigkeiten frisch auf den Tisch – Pressespiegel in Unternehmen und Verbänden

23. September 2010
Pressespiegel

Image by Christoph Liebentritt via Flickr

Gibt es in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Verband einen täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Pressespiegel, also eine Art Zusammenstellung aktueller Presseberichte?

Um einen Pressespiegel zu erstellen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine Agentur (z.B. eine PR- oder Medienbeobachtungsagentur) damit beauftragen, täglich Zeitungen zu durchsuchen, in denen Ihr Verband bzw. Ihr Unternehmen namentlich genannt wird. In Ihrem Unternehmen können Sie dies auch der internen Presseabteilung überlassen oder Sie machen sich selbst auf die Suche nach Artikeln. Die Artikel werden normalerweise gesammelt und entweder im Intranet der Firma bereitgestellt, per E-mail versandt oder kopiert.

Das Ausschneiden und Einscannen der Artikel kann mittlerweile komplett wegfallen, wenn Sie eine Online-Ausgabe Ihrer Zeitung haben. So können Sie die Artikel direkt als PDF- oder JPG-Dateien abspeichern und weiterverteilen oder ausdrucken. Verschiedene Medienbeobachtungsagenturen bieten Ihren Kunden auch spezielle Software an, mit der Sie selbst nach Presseberichten suchen können.

Bei Pressespiegeln wird unterschieden zwischen dem Papierpressespiegel – dabei liegen alle Artikel ausschließlich auf Papier vor, und dem elektronischen Pressespiegel, der aus einem E-Mail-Verteiler oder dem Bereitstellen der Artikel im Intranet besteht.

Wenn Sie Ihren Pressespiegel durch eine Agentur anfertigen lassen, müssen Sie weiter nichts beachten. Fertigen Sie Ihren Pressespiegel jedoch selbst an, müssen Sie unbedingt an § 49 UrhG denken.

Wie die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) auf ihrer Webseite mitteilt, sind „Pressespiegel im Sinne des § 49 UrhG vergütungspflichtig“. Der Anspruch wird in diesem Fall durch die VG Wort geltend gemacht. Das heißt für Sie, dass Sie für jeden Ihrer Artikel in Ihrem Pressespiegel Abgaben an die VG Wort zahlen müssen.

Dabei wird jedoch zwischen elektronischen Pressespiegeln und Papierpressespiegeln unterschieden:

  • Bei der Anfertigung elektronischer Pressespiegel (also bei Verbreitung der Artikel über Intranet oder E-Mail) müssen Sie sämtliche Artikel der Presse-Monitor GmbH (PMG) melden auch dort bezahlen. Wenn Sie nach den Tarifen fragen, werden Sie überrascht sein, wieviel Geld Ihr Pressespiegel kostet. Sie zahlen hier pro Artikel umd die 2,50 Euro, wobei Sie jeden Artikel an bis zu 30 Personen weiterleiten dürfen. Die PMG bietet hier verschiedene Tarife an.
  • Papierpressespiegel dagegen werden direkt mit der VG Wort abgerechnet. Dazu müssen Sie ein formloses Anschreiben mit Erscheinungsbeginn, Anzahl der Ausgaben pro Jahr und Auflagenhöhe Ihres Pressespiegels, sowie ein Belegexemplar an die VG Wort senden. Die Belege werden dann ausgewertet und die Abgabe berechnet. Bilder werden ebenfalls durch die VG Wort abgerechnet – das geschieht im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst).

Wenn Sie sich die Abgaben an die VG Wort nicht leisten können oder wollen, können Sie dies umgehen, indem Sie einen Pressespiegel erstellen, der nicht abgabepflichtig ist. Laut VG Wort liegen Papierpressespiegel erst dann vor, wenn Presseartikel „in einer Auflage von mehr als sieben Stück kopiert oder nachgedruckt werden“. Das heißt für Sie, dass Ihr Pressespiegel nicht abgabepflichtig ist, wenn Sie Ihn für nicht mehr als sieben Personen kopieren. Sie können im Unternehmen natürlich auch ein schwarzes Brett installieren, an das Sie dann den aktuellen Pressespiegel pinnen. So kann jeder die wichtigsten Meldungen des Tages selbst durchlesen – und gleichzeitig sparen Sie auch noch Papier.


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