Archiv für November 2009

Das Impressum Ihrer Webseite

24. November 2009

Sollte es sich bei Ihrer Webseite um eine Firmenwebseite (auch Blog oder Online-Shop) handeln, ist ein Impressum Pflicht. Dabei besteht die Kennzeichnungspflicht nur, wenn Sie Ihre Webseite geschäftsmäßig betreiben.

Wenn Sie eine Webseite zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken im Netz haben, benötigen Sie kein Impressum. Dabei darf die Webseite keine Auswirkungen auf den Markt haben.
Sollten Sie sich unsicher darüber sein, ob Sie ein Impressum benötigen oder nicht, gehen Sie auf Nummer sicher und stellen eines bereit.
Wenn Sie kein oder ein fehlerhaftes Impressum haben, handeln Sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belangt werden. Zudem gehen Sie das Risiko einer Abmahnung ein, was sehr teuer werden kann.

Im Telemediengesetz (TMG), v.a. §5, wird die Anbieter-kennzeichnungspflicht, also die Impressumspflicht, geregelt.


Welche Angaben Ihr Impressum unbedingt enthalten sollte

Je nachdem ob es sich beim Anbieter der Webseite um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, müssen Sie verschiedene Angaben in Ihrem Impressum machen:

  • Für natürliche Personen sind folgende Angaben Pflicht: Familienname, Vorname, vollständige (ladungsfähige) Postanschrift, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
  • Folgende Angaben sind für juristische Personen Pflicht: Firmenname, Vertretungsberechtigter, Kontaktinformationen (E-mail-Adresse, Telefonnummer).
  • Wenn Ihr Dienst in den Rahmen einer Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung bedarf fällt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls angeben.
  • Wenn Sie in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen Sie das Register, sowie die Registernummer ebenfalls angeben.
  • Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, müssen Sie Kammer, der der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung, sowie den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist zusätzlich mit angeben. Zudem die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und den Zugangs zu den berufsrechtlichen Regelungen.
  • Wenn Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer haben, muss diese ebenfalls angegeben werden.
  • Wenn es sich bei Ihnen um eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA oder GmbH) handelt, die sich in der Abwicklung oder befindet, müssen Sie dies angeben.

Das Impressum muss leicht als solches erkennbar sein und die Besucher Ihrer Webseite sollten von überall her darauf Zugriff haben.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben

Wenn Sie einen Shop betreiben, müssen zusätzlich zum Impressum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Ihrer Webseite verfügbar sein. Die AGB/Vertragsbedingungen müssen von der Startseite aus und während des Bestellvorgangs erreichbar sein. Zudem müssen sich diese Seiten speichern und ausdrucken lassen. Desweiteren muss Ihr Online-Shop eindeutige Preisauszeichnungen beinhalten. Dabei müssen Sie die Preisangabenverordnung beachten, die vorschreibt, dass die Preise Endpreise sein müssen, also die Umsatzsteuer und sonstige Bestandteile bereits enthalten müssen. Die Höhe der Liefer- und Versandkosten muss ebenfalls angegeben werden.

Für Ihren Online-Shop gilt das Fernabsatzgesetz. Ihre Kunden haben ein Rückgabe- und Widerrufsrecht. Dabei haben Ihre Endkunden das Recht, die bei Ihnen gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, zurückzugeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht zu informieren.

Mehr Informationen zum Thema Impressum finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz

http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Leitfaden_zur_Impressumspflicht_1hk.html.

Dort können Sie ein Merkblatt zum Impressum als PDF herunterladen:

http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf.

Buchtipp und Review – PC konkret: Homepage, Blog & Wiki von Stiftung Warentest

17. November 2009

Schieb, Jörg und Miller, Mirko: PC konkret – Homepage, Blog & Wiki, Stiftung Warentest: So präsentieren Sie sich im Internet, Berlin. ISBN 978-3-937880-59-4
12,90 €

Die Autoren stellen das Web 2.0 vor und erklären, was alles machbar ist. Dabei werden Communitys ebenso angesprochen, wie Blogs, Wikis, Homepage, Podcasts, sowie juristische Belange.

Fazit: Das sehr übersichtlich gestaltete Buch empfiehlt sich vor allem für die, die mit dem Web 2.0 bislang noch keine grossen Erfahrungen gemacht haben. Aber auch Leute, die bereits Ihre Erfahrungen gemacht haben, können hier noch dazu lernen.

Das Buch günstig kaufen: www.bookbutler.de

Der gläserne Mensch – Recherche über die eigene Person im Internet

10. November 2009

Oftmals ist es hilfreich zu wissen, wo/wie Sie im Netz gerade stehen, d.h. welche Daten über Sie im Internet zu finden sind. Gute Webseiten, mit deren Hilfe Sie überprüfen können, was über Sie im Netz zu finden ist sind die Folgenden: www.google.de, www.yasni.de, www.stalkerati.de, www.spock.com, www.wink.com. Natürlich können Sie hier auch andere Personen recherchieren.

Stellen Sie niemals Informationen ins Netz, die Sie so nicht auch an irgendjemanden, den Sie nicht so gut kennen, weitergeben würden. Alles was Sie über sich ins Netz stellen, kann auch von anderen Personen gefunden werden. Je mehr Sie über sich preis geben, desto mehr werden sie zum gläsernen Menschen.
Denken Sie auch daran, dass das Internet nichts vergisst. Auch wenn Sie meinen, etwas gelöscht zu haben, werden die Daten weiter auf einem Server irgendwo auf dieser Welt gespeichert und Leute werden weiter zu diesen Daten Zugang haben.

Ihre digitales Erscheinungsbild spielt sowohl im Internet, als auch ausserhalb eine grosse Rolle. Wenn Sie sich z.B. bei einer Firma bewerben, dann können Sie sicher sein, dass die Firma Angaben zu Ihrer Person im Internet recherchiert. Sollte dann etwas Negatives dabei auffallen, könnte das dazu führen, dass Ihre Bewerbung nicht weiter verfolgt wird.

Natürlich können Sie auch steuern, was im Internet über Sie zu finden ist. Sie können z.B. gezielt Informationen über sich ins Netz stellen. Wenn Sie z.B. Experte auf einen bestimmten Fachgebiet sind, können Sie Beiträge in einschlägigen Foren zu diesem Thema verfassen oder die Beiträge anderer Nutzer kommentieren.

Zielgruppe Ausserirdische – Wieviel Sinn macht Werbung im Weltall?

3. November 2009

Wenn Sie Werbung für eine bestimmte Zielgruppe machen, erwarten Sie doch bestimmt, dass diese Zielgruppe Ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt bzw Ihre Produkte kauft.
Nicht so die Touristikgemeinschaft Heilbronner Land, die nun auf einer Rakete wirbt – für einen Spottpreis von 4000,-€.
Ob das Sinn macht, ist fraglich. Ausserirdische werden das Heilbronner Land höchstwahrscheinlich nicht besuchen. Trotzdem ist der Touristikgemeinschaft durch diese Werbeaktion Aufmerksamkeit sicher.

Artikel aus der Südwest Presse Ulm, vom 27.10.2009

Artikel aus der Südwest Presse Ulm, vom 27.10.2009


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